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Der VerbandDer Verband Deutscher Städtestatistiker ist ein eingetragener Verein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Ergebnisse der Verbandsarbeit aus wissenschaftlichen Tagungen und Publikationen stehen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Bearbeitung der satzungsgemäßen Aufgaben und die fachliche Betreuung der Mitglieder erfolgt in Regionalen Arbeitsgemeinschaften und in Arbeitsgruppen.
Die Mitgliederversammlung des VDSt hat 1998 in Lübeck ein "Kommunalstatistisches Leitbild" verabschiedet, an dem sich die Arbeit des Verbandes ausrichtet.
Rechtsgrundlagen für die Städtestatistik sind Landesstatistikgesetze oder gleichwertige Bestimmungen sowie örtliche Satzungen. Im Bundesstatistikgesetz werden allgemeine Normen gesetzt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungen. |
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