AG Mietspiegel

Die Arbeitsgemeinschaft Mietspiegel im VDSt ist eine Austauschplattform mietspiegelerstellender Städte zu rechtlichen, methodischen und organisatorischen Fragen rund um das Thema Mietspiegel.

An wen richtet sich die AG Mietspiegel?

Wie findet der Austausch in der AG statt?

Welche Voraussetzungen gibt es für die Mitarbeit?

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Mietspiegelreform 2021

Mit der 2021 beschlossenen Reform des Mietspiegelrechts kommen auf zahlreiche Kommunen neue Herausforderungen zu: Erstmals sind alle größeren Städte ab 50.000 Einwohner/-innen verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Städte, in denen bislang kein Mietspiegel existiert, müssen bis Januar 2023 einen einfachen bzw. bis Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel in Kraft setzen. Erstmalig werden detallierte methodische Vorgaben für die Erstellung von Mietspiegeln in einer Mietspiegel-Verordnung gebündelt. 

Die Unter-AG hatte die Gelegenheit, den Prozess der Gesetzgebung aktiv zu begleiten und über die Verbandsgremien und den Deutschen Städtetag in die Ausschussanhörungen im Deutschen Bundestag einfliesen zu lassen. Die resultierende Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens folgten weitere verbandsübergreifende Abstimmungen. Im Ergebnis haben der Deutsche Städtetag, die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) und der Verband deutscher Städtestatistiker (VDSt) ihre gemeinsamen Anliegen und Forderungen in Form einer Stellungnahme nochmals akzentuiert und zusammengeführt.

Die Pressemitteilung mit den wesentlichen Forderungen aus Sicht der Städte, des VDSt und der Immobilienforschung finden Sie hier:  gemeinsame Pressmitteilung vom 17.05.2021